Abmeldung (eUmzug)
Zuständiges Amt: Einwohnerdienste Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute. Bitte melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder online via eUmzug http://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/so innerhalb von 14 Tagen nach dem Wegzug ab. Die Abmeldung in unserer Gemeinde ist kostenlos. Jede volljährige Person muss sich einzeln abmelden. Eine gemeinsame Abmeldung ist nur bei Familien (mit minderjährigen Kindern) möglich. Schweizer Staatsangehörige benötigen zur Abmeldung:
Sofern Sie den Wegzug mit eUmzug melden, senden wir den Heimatschein direkt der neuen Wohngemeinde. Ausländische Staatsangehörige benötigen zur Abmeldung:
Für Drittstaatsangehörige ist der Onlinedienst eUmzug nur bei einem Wegzug innerhalb des Kantons Solothurn möglich. Hinweis: Falls Ihre Zuzugsgemeinde eUmzug nicht anbietet, müssen Sie sich persönlich dort anmelden. Abmeldung ins Ausland Online-DiensteMit der Nutzung des Online-Schalters anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln.
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