Identitätskarte
Zuständiges Amt: Einwohnerdienste Benötigen Sie eine neue Identitätskarte (ID)? Kommen Sie bitte persönlich ins Gemeindehaus (Schalter Gemeindekanzlei), damit Sie das Antragsformular unterzeichnen können. Kinder und unmündige Personen sind durch die sorge- oder vormundschaftsberechtigte Person zu begleiten. Die Begleitperson muss sich ausweisen können. Achtung: Die Identitätskarte ist nicht in allen Ländern gültig. Für genaue Angaben nehmen Sie bitte mit einem Reisebüro Kontakt auf. Für eine neue Identitätskarte braucht die Gemeindekanzlei folgendes:
Die neue ID wird Ihnen innert ca. 10 Tagen direkt nach Hause zugestellt. Benötigen Sie zusätzlich zur Identitätskarte einen Pass und möchten vom vergünstigten Kombi-Angebot profitieren, finden Sie weitere Informationen unter der Rubrik Passbestellung. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. einwohnerdienste@daeniken.ch
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