Sozialversicherung
Zuständiges Amt: AHV-Zweigstelle Die AHV-Zweigstelle, die der Sozialregion unteres Niederamt (SRUN) angehört, ist für Sie die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Ausgleichskasse des Kantons Solothurn Die SRUN nimmt Ihre Anmeldungen entgegen und ist Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei der SRUN sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen:
Zusätzlich stellt die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn grossmehrheitlich alle Formulare zum herunterladen auf ihrer Website bereit. Benutzen Sie den folgenden Link: Ausgleichskasse Kanton Solothurn Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung (2 Monate vor Rentenanspruch) erforderlich ist.
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