Unterschriften und Kopien können bei der Gemeindeschreiberin amtlich beglaubigt werden (z.B. für Vollmachten, Eintragungen im Handelsregister, Kopien von Identitätskarten/Pässen usw.).
Es empfiehlt sich, vorgängig telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 062 288 77 33 | gemeindekanzlei@daeniken.ch |