Abmeldung
Zuständiges Amt: Einwohnerdienste Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug beim Schalter der Gemeindekanzlei abmelden. Falls Sie sich ins Ausland abmelden möchten, bitten wir Sie, sich möglichst frühzeitig bei uns zu melden, um die Details Ihrer Abmeldung zu regeln. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Preis: kostenlos
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