Stundungen
Zuständiges Amt: Steuerverwaltung Können Sie die definitive oder provisorische Rechnung nicht in der gesetzlichen Frist begleichen, kann auf begründetes Gesuch hin Zahlungserleichterung gewährt werden (Zahlungsabkommen mit Ratenzahlungen und Verzugszins). Online-DiensteMit der Nutzung des Online-Schalters anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln.
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