Steuerauskünfte
Zuständiges Amt: Steuerverwaltung Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über Belange der Gemeindesteuern. Benützen Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die von uns vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine. Ist Ihnen die termingerechte Zahlung nicht möglich, reichen Sie ein schriftliches Stundungsgesuch ein. Wir werden Ihnen angemessene Zahlungserleichterungen gewähren und entsprechende Einzahlungsscheine zustellen. Die laufenden Gemeindesteuern sind in 4 Raten zahlbar: 30.4, 30.6., 31.8. und 31.12. Die Schlussrechnung ist innert 30 Tagen zu bezahlen. Online-DiensteMit der Nutzung des Online-Schalters anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln.
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