Giftschein
Zuständiges Amt: Einwohnerdienste Einführung des neuen Chemikalienrechts - Aufhebung des Giftgesetzes Seit dem 1. August 2005 müssen für den Bezug von Giften der Klasse 2 keine Giftscheine mehr ausgestellt werden. Nähere Angaben über das neue Chemikalienrecht finden Sie auch unter www.cheminfo.ch
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