Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2016 beantragte der Gemeinderat, dem Verkauf einer Teilfläche von total 23‘404 m2 der gemeindeeigenen Industrielandparzelle GB Däniken 1368 in zwei Etappen an die saltech AG, Däniken wie folgt zuzustimmen:
- Die westliche Teilfläche von 11‘723 m2 ab GB Däniken 1368, neu GB Däniken 2092 wird an die
saltech AG, Däniken mittels Kaufvertrags veräussert. - Über die östliche Teilfläche von 11‘681 m2 ab GB Däniken 1368, neu GB Däniken 2093 wird zu Gunsten der saltech AG, Däniken ein bis am 31.12.2018 befristetes Kaufrecht eingeräumt.
Ferner wurde beantragt, den Quadratmeterpreis für den Verkauf des Industriebaulands der Teilparzelle GB Däniken 1368 für die gesamte Fläche von 23‘404 m2 auf 200 Franken/m2 festzulegen. Diese Anträge wurden an der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2016 grossmehrheitlich angenommen.
Im Rahmen des Verkaufs der westlichen Teilfläche (GB Däniken 2092 im Umfang von 11‘723 m2 plus 1 m2 Vermarchungsdifferenz) wurde ein Rückkaufsrecht festgehalten. Demnach räumte die saltech AG der Gemeinde am Grundstück das Rückkaufsrecht zum damaligen Kaufpreis von 2'344'600 Franken ein. Das Rückkaufsrecht wurde für die Dauer von 5 Jahren ab der Beurkundung begründet. Das Rückkaufsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn das Grundstück nicht innert der genannten Frist mit einer Gewerbebaute überbaut ist. Mit der Eintragung sollen Landspekulationen bzw. Verkäufe an Dritte vermieden werden.
Am 22. Mai 2017 wurde der Grundstückkaufvertrag für die Parzelle GB Däniken Nr. 2092 unterzeichnet. Zwischenzeitlich sind die vereinbarten 5 Jahre vergangen und das Grundstück wurde nicht mit einer Gewerbebaute überbaut. Die Ausübung des Rückkaufrechts ist wie erwähnt Teil der damaligen Vertragsvereinbarung und erfolgt innerhalb der gegebenen Frist.
Beim seinerzeitigen Verkauf sind beide Parteien von einem weiteren Wachstum der Firma saltech AG ausgegangen, welches nun nicht eintraf. So liess die saltech AG auch das damalig eingetragene Kaufrecht für die Parzelle GB Däniken Nr. 2093 verstreichen und hat die Parzelle nicht erworben.
Im Wissen um die Tragweite des Antrags, hält der Gemeinderat dennoch an der Ausübung des Rückkaufsrechts fest. Es handelt sich hierbei um eine seit Jahren etablierte Handhabung und Gleichbehandlung sämtlicher Käuferinnen und Käufer von gemeindeeigenem Wohn- und Industriebauland. Die Ausübung des Rückkaufsrechts soll nicht zu einer Behinderung der Weiterentwicklung der saltech AG führen. Vielmehr ist es dem Gemeinderat ein wichtiges Anliegen, ortsansässige Firmen bestmöglich zu unterstützen. Dies jedoch immer unter dem Aspekt der Gleichbehandlung und Wahrung der rechtlichen Vorgaben.
Der Gemeinderat beantragt folglich der Gemeindeversammlung die Zustimmung zur Ausübung des Rückkaufsrechts und somit zum Rückkauf der Industrielandparzelle GB Däniken Nr. 2092 im Umfang von 11'724 m2 von der saltech AG zum seinerzeit vereinbarten Kaufpreis von 2'344'600 Franken.
Die Versammlung findet auf der Wiese neben dem Gemeindehaus statt (bei schlechter Witterung in der Bühlhalle). Wir freuen uns, dass wir nach der coronabedingten Pause wiederum zu Speis und Trank einladen können. Ein herzliches Dankeschön der Männerriege, welche sich fürs Grillieren zur Verfügung stellt.