Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.
Bitte melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder online via eUmzug eUmzug innerhalb von 14 Tagen nach dem Wegzug ab. Die Abmeldung in unserer Gemeinde ist kostenlos.
Jede volljährige Person muss sich einzeln abmelden. Eine gemeinsame Abmeldung ist nur bei Familien (mit minderjährigen Kindern) möglich.
Schweizer Staatsangehörige benötigen zur Abmeldung:
- Schriftenempfangsschein (falls vorhanden)
- Pass oder Identitätskarte
Sofern Sie den Wegzug mit eUmzug melden, senden wir den Heimatschein direkt der neuen Wohngemeinde.
Ausländische Staatsangehörige benötigen zur Abmeldung:
- Ausländerausweis
Für Drittstaatsangehörige ist der Onlinedienst eUmzug nur bei einem Wegzug innerhalb des Kantons Solothurn möglich.
Hinweis: Falls Ihre Zuzugsgemeinde eUmzug nicht anbietet, müssen Sie sich persönlich dort anmelden.
Abmeldung ins Ausland
Falls Sie sich ins Ausland abmelden möchten, bitten wir Sie, sich möglichst frühzeitig bei uns zu melden, um die Details Ihrer Abmeldung zu regeln. Die Abmeldung ins Ausland kann nicht über den Onlinedienst eUmzug erledigt werden.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 062 288 77 33 | einwohnerdienste@daeniken.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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