In den letzten Jahren konnte eine stetige Zunahme von Kindern beobachtet werden, die im Schuleintrittsalter durch Entwicklungsrückstände im Verhalten, in der Sprache, der Bewegung oder der Wahrnehmung auffallen. Es handelt sich bei diesen Kindern oft nicht um einfache Lernschwächen, sondern zum grossen Teil um Förderungsdefizite bzw. um eine mangelhafte Ausschöpfung des kindlichen Entwicklungspotentials in den ersten Lebensjahren.
Folglich soll der Besuch der Spielgruppe gefördert und damit der Vorbereitung auf den späteren Besuch des Kindergartens dienen sowie die Ablösungsprozesse unterstützen. Zudem sollen die Deutschkenntnisse der fremdsprachigen Kinder so weit gefestigt werden, dass sie sich zu ihren Grundbedürfnissen äussern können.
Alle Kinder können profitieren
Dem Gemeinderat war es wichtig, dass alle Kinder von der frühen Förderung profitieren können. Die Gemeinde finanziert aus diesem Grund während der Pilotphase allen Däniker Kindern ein Jahr vor Kindergarteneintritt einen Spielgruppenbesuch pro Woche. Die für die zweijährige Pilotphase resultierenden maximalen Kosten belaufen sich auf rund 60'000 Franken.
Der Besuch ist nach wie vor freiwillig. Kindern mit sprachförderbedarf wird jedoch dringend ein Besuch empfohlen. Der Sprachförderbedarf wird mittels einer entsprechenden Erhebung eineinhalb Jahre vor Kindergarteneintritt eruiert. Dazu erhalten alle Eltern der Kinder dieses Jahrgangs einen Fragebogen und im Anschluss die Ergebnisse des Förderbedarfs.
Investition in die Zukunft
Es zeigt sich aus Erfahrungen anderer Gemeinden, dass sich mit diesen Massnahmen langfristig die diversen Unterstützungslektionen in der Schule reduzieren lassen (Assistenzlektionen, Deutsch als Zeitsprache, Spezielle Förderung, etc.).
Der Spielgruppenbesuch lohnt sich folglich auch für die Gesellschaft. Langfristige Studien zeigen, dass Massnahmen der frühen Förderung effektive und effiziente Investitionen zur Förderung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes sind. Je früher die Investition stattfindet, desto grösser wird der gesellschaftliche Ertrag.
Die Pilotphase wird durch die Arbeitsgruppe frühe Förderung begleitet, welche auch das entsprechende Konzept erarbeitet hat. Während der Pilotphase sollen nun Erfahrungen für die definitive Einführung gesammelt werden.
Die frühe Förderung stellt in der öffentlichen Hand ein kommunales Leistungsfeld dar. Die rechtlichen Grundlagen dazu sind im kantonalen Sozialgesetz zu finden, welche im Sommer 2024 in Kraft getreten sind.