Die Politik ist eine Herausforderung. Besonders die Möglichkeit in der eigenen Gemeinde etwas zu erreichen, soll Ansporn sein, aktiv am Geschehen der Gemeinde teilzunehmen.
Die Behördenorganisation von Däniken ergibt sich aus der Gemeindeordnung. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bilden das oberste Organ. Sie wählen den Gemeinderat (Exekutive) an der Urne für eine Amtszeit von jeweils 4 Jahren. Der Gemeinderat besteht aus 7 Mitgliedern, von denen jedes für ein Ressort verantwortlich ist. In seiner Aufgabenwahrnehmung wird der Gemeinderat von der Gemeindeverwaltung unterstützt.
Die Mitglieder der Baukommission, der Feuerwehrkommission, der Werk- und Umweltschutzkommission sowie des Wahlbüros werden durch den Gemeinderat gewählt.
Sachgeschäfte, Genehmigung der Jahresrechnung und des Budgets sowie die Steuerfussfestsetzung werden an der Gemeindeversammlung behandelt. Die Gemeindeversammlung, das wichtigste Organ, wird durch den Gemeinderat in der Regel zweimal jährlich einberufen. Entschieden wird dabei auf Antrag des Gemeinderates. Regelmässig stehen das Budget samt Steuersatz sowie die Jahresrechnung zur Diskussion. Zudem wird über die ausserhalb der gemeinderätlichen Kompetenz liegenden Geschäfte wie Neufassung und Änderung von Verordnungen und Reglementen, Grundstückgeschäfte sowie die Oberaufsicht und Organisation der Gemeindeverwaltung befunden.
Die Kompetenzen und Aufgaben der Gemeindeversammlung, des Gemeinderates und der Kommissionen sind in der Gemeindeordnung geregelt.