Für die nach Majorzwahlverfahren vorzunehmende Erneuerungswahl des Gemeindevizepräsidiums der Gemeinde Däniken für die Amtsperiode 2025-2029 sind während der Anmeldefrist nicht mehr Kandidaten und Kandidatinnen angemeldet worden, als Sitze zu besetzen sind.
§ 23 Abs. 2 der Gemeindeordnung besagt, dass wenn nicht mehr Kandidaten oder Kandidatinnen vorgeschlagen werden als Ämter zu besetzen sind, gelten diese sowohl bei Proporz- wie auch bei Majorzwahlen als in stiller Wahl gewählt. Der Vorgeschlagene gilt somit als in stiller Wahl gewählt und die Wahl des Gemeindevizepräsidiums findet nicht statt.
Als Gemeindevizepräsident ist gewählt:
Jetzer Philipp, 1995, Technischer Kaufmann, SVP - Schweizerische Volkspartei
Rechtsmittel:
Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl mit öffentlichem Anschlag (oder im Publikationsorgan der Gemeinde) (§§ 157 und 160 GpR).
Gemeindekanzlei Däniken