Informationen
- Beschreibung
- Siehe beiliegendes Inserat, welches im Niederämter Anzeiger publiziert wird.
- Voraussetzungen
- Zur Gemeindeversammlung sind alle Einwohnerinnen und Einwohner eingeladen, auch wenn sie nicht stimmberechtigt sind und nicht mitreden können (Ausländer, Schweizer unter 18 Jahren). Sollten Sie zur zweitgenannten Gruppe gehören, d.h. Sie sind nicht stimmberechtigt, melden Sie sich zu Beginn der Versammlung bei der Gemeindeschreiberin, Susanne Aeschbach.
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Dokumente
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GV_20_06_05.pdf (PDF, 144.16 kB) | Download | 0 | GV_20_06_05.pdf |
Gemeindeordnung Ausgabe 2000_revidiert für GV_2005-06-08.pdf (PDF, 889.99 kB) | Download | 1 | Gemeindeordnung Ausgabe 2000_revidiert für GV_2005-06-08.pdf |
20_06_2005.pdf (PDF, 196.78 kB) | Download | 2 | 20_06_2005.pdf |