Informationen zur Einbürgerung
Ordentliche Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen
Damit ein Gesuch um Einbürgerung in Däniken gestellt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)
- Erfüllen der Wohnsitzerfordernisse1, d.h.
mind. 10 Jahre in der Schweiz
mind. 4 Jahre im Kanton Solothurn
mind. 2 Jahre ununterbrochen am Wohnort bzw. in Däniken
1 Für Gesuchsstellende, welche zwischen dem 8. und 18. Altersjahr in der Schweiz bzw. im Kanton Solothurn gelebt haben, gelten verkürzte Wohnsitzfristen.
- Sprachnachweis auf Niveau A2 (schriftlich) bzw. B2 (mündlich)
- Staatsbürgerliche Kenntnisse (Besuch Neubürgerkurs oder Dispensationsgesuch bei Ausbildung in der Schweiz)
- Beachten der schweizerischen Rechtsordnung (Strafregisterauszug ohne Eintragungen)
- Erledigen der finanziellen Verpflichtungen (keine Schulden, keine Betreibungen und Verlustscheine, keine unbezahlten Steuern, keine Sozialhilfe in den letzten 3 Jahren)
- Teilnahme am Wirtschaftsleben (Arbeit) oder Erwerb von Bildung (Schule, Studium), gesellschaftliche Eingliederung, Kennen der örtlichen Lebensgewohnheiten und positive Einstellung zur Demokratie und zur Gleichstellung von Mann und Frau (gute Integration)
Ablauf
Nach Erfüllung der obigen Voraussetzungen ist ein Personenstandsausweis (wenn ledig, verwitwet, geschieden, alleinstehend mit Kindern) oder ein Familienausweis (wenn verheiratet) beim Zivilstandsamt Olten-Gösgen zu bestellen. Nach Vorliegen dieses Dokuments können die Gesuchsformulare bei der Gemeinde bezogen werden. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin bei der Gemeindekanzlei (gemeindekanzlei@daeniken.ch oder 062 288 77 33).
Kosten
Die Gebühren werden nach Aufwand verrechnet und belaufen sich auf rund CHF 2'000 bis CHF 5'500 pro Gesuch. Bei der Einreichung des Gesuchsformulars ist ein Kostenvorschuss von CHF 1'000 für den Kanton und CHF 1'200 für die Gemeinde zu leisten. Dieser wird bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
Für Gesuche mit ausserordentlichem Aufwand werden höhere Gebühren verrechnet. Zusätzlich dazu können Kosten für den Sprachnachweis, Neubürgerkurs und Zivilstandsdokumente usw. anfallen.
Erleichterte Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen
Ausländische Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern, die seit einem Jahr in der Schweiz wohnen, können grundsätzlich die erleichterte Einbürgerung nach einer dreijährigen Ehedauer beantragen, sofern sie insgesamt fünf Jahre im Rahmen anrechenbarer Aufenthalte in der Schweiz gewohnt haben.
Weiter können Personen der dritten Generation bis vor dem 25. Geburtstag ein Gesuch um eine erleichterte Einbürgerung stellen.
Bei Fragen hinsichtlich der detaillierten Anforderungen an die Aufenthalte und Einbürgerungsvoraussetzungen kann das Amt für Gemeinden des Kantons Solothurn, Abteilung Bürgerrecht, konsultiert werden (buergerrecht@vd.so.ch oder 032 627 24 97).
Ob die wichtigsten Kriterien für eine erleichterte Einbürgerung erfüllt sind, kann anhand des Self-Check des Bundes mit folgendem Link ermittelt werden: https://beta.sem.admin.ch/selfcheck/Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Einbürgerung von schweizerischen Staatsangehörigen in Däniken
Voraussetzungen
- Wohnsitz seit mindestens 2 Jahren in Däniken
- Definitive Steuerrechnung in den letzten 5 Jahren bezahlt
- Keine Einträge im Straf- und Betreibungsregister oder laufende Strafverfahren
Kosten
Die Gebühren werden nach Aufwand in Rechnung gestellt und belaufen sich auf Gemeindeebene zwischen rund CHF 500 bis CHF 900 pro Gesuch. Zusätzlich dazu können Kosten für Zivilstandsdokumente, Betreibungsregisterauszug, usw. anfallen.
Gesuchstellende, die noch nicht über das Solothurner Kantonsbürgerrecht verfügen, müssen mit weiteren kantonalen Kosten zwischen CHF 400 bis CHF 600 rechnen.
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeindekanzlei | 062 288 77 33 | gemeindekanzlei@daeniken.ch |
