Die Hundesteuer von Fr. 115.00 wird im April durch die Finanzverwaltung für alle in der Datenbank Amicus registrierten Hunde automatisch in Rechnung gestellt.
Der/die Halter:in ist für die Anpassung folgender Ereignisse in der Datenbank Amicus (www.amicus.ch) verantwortlich:
- Halterwechsel: die Abgabe und/oder Übernahme eines Hundes
- Ausfuhr des Hundes ins Ausland
- Tod des Hundes
Neue Hundebesitzer:innen werden gebeten, sich bei der Gemeinde zu melden. Die Melde- und Steuerpflicht besteht unverändert für alle Hunde, welche am 1. April 2026 mindestens 3 Monate alt sind.
Wir danken allen Hundehalter:innen für die Registrierung und Bezahlung der Hundesteuer.
Gemeindekanzlei Däniken
