Im Zentrum der Differenzen steht die Forderung der Umlandgemeinden nach einer Beteiligung von 33,6 Prozent an den Steuern und Abgaben des Kernkraftwerks. Der Gemeinderat Däniken hat diese Forderung bereits im August 2025 einstimmig abgelehnt und seinen Entscheid im August 2026 nochmals bestätigt und begründet. Aus seiner Sicht ist die Forderung weder gerechtfertigt noch finanziell tragfähig. Insbesondere die veränderten rechtlichen und finanzpolitischen Rahmenbedingungen werden von den Umlandgemeinden bei ihrer Forderung ignoriert.
Der Finanzausgleich war Auslöser und ist Hauptgrund
Der Gemeinderat Däniken hält ausdrücklich fest, dass die Neuregelung des kantonalen Finanz- und Lastenausgleichs per 1. Januar 2016 der Auslöser und der Hauptgrund für sein Vorgehen darstellt. Mit dieser Neuregelung haben sich die finanziellen Rahmenbedingungen grundlegend verändert. Gerade deshalb ist eine unveränderte Weiterführung der früheren Ausgleichsregelung nicht sachgerecht.
Diese strukturelle Veränderung wurde von Däniken bereits im Schreiben vom Januar 2017 sowie in den späteren Gesprächen und in der Mediation wiederholt dargelegt. Die Problematik ist damit nicht auf eine einseitige Disposition der Gemeinde Däniken zurückzuführen, sondern auf die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen des Kantons Solothurn, welcher für die vorliegenden Differenzen mitverantwortlich ist.
Die Umlandgemeinden blenden diesen entscheidenden Umstand nach wie vor aus. Sollten aufgrund ihrer Forderungen zusätzliche oder rückwirkende Zahlungen fliessen, könnte dies im kantonalen Finanzausgleich zu einer zusätzlichen Umverteilung führen. Diese Belastung könnte letztlich auf die Umlandgemeinden selbst zurückfallen und die umstrittene Forderung zum Bumerang werden.
Däniken initiierte Mediation – Kompromissvorschläge abgelehnt
Die Gemeinde Däniken hat sich wiederholt um eine Lösungsfindung bemüht. Sie initiierte zunächst Gespräche mit dem Kanton und erwirkte anschliessend eine Mediation unter der Leitung des Kantons Solothurn.
Die Umlandgemeinden lehnten die Kompromissvorschläge ohne eigenen Gegenvorschlag ab. Stattdessen hielten sie weiterhin an der vollständigen Weiterführung der früheren Regelung und ihrer Maximalforderung von 33,6 Prozent fest. Der Gemeinderat Däniken bedauert, dass die Umlandgemeinden damit die Möglichkeit für eine einvernehmliche Lösung nicht genutzt haben.
Gutachten bislang nicht zur Verfügung gestellt
Der Ausschuss Nuklear hat in seiner Korrespondenz auf ein Gutachten eines renommierten Universitätsprofessors verwiesen, welches die Rechtsauffassung der Umlandgemeinden stützen soll. Trotz wiederholter Bitte wird dieses Gutachten von den Umlandgemeinden unter Verschluss gehalten.
Der Gemeinderat hätte das Gutachten geprüft und die darin enthaltenen Erkenntnisse in seine weiteren Überlegungen einbezogen. Eine Prüfung hätte möglicherweise dazu beigetragen, die unterschiedlichen Positionen sachlich zu klären.
Rechtsweg möglichst vermeiden
Der Gemeinderat Däniken bedauert ausdrücklich, dass bislang keine einvernehmliche Lösung erzielt werden konnte und der Ausschuss Nuklear an seiner Maximalforderung festhält.
Däniken bleibt jedoch weiterhin bereit, sachlich und konstruktiv an einem ausgewogenen, realistischen und rechtlich tragfähigen Lösungsansatz zu arbeiten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass auch die Umlandgemeinden ihre kompromisslose Haltung überdenken und konkrete Verhandlungen auf Augenhöhe ermöglichen.
Sollte dies nicht gelingen, dürfte eine gerichtliche Klärung der unterschiedlichen Rechtsauffassungen nicht mehr vermeidbar sein. Der Gemeinderat Däniken wird die Interessen seiner Gemeinde wahren, bleibt aber offen für ernsthafte und konstruktive Gespräche.
