Gemäss der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten ist es zulässig, einzelne kleine Tiere bis zu einem Gewicht von 10 kg auf Privatgrund zu vergraben.
Sammelstellen
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| Tierkörpersammelstelle Stüsslingen |
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| Tierkörpersammelstelle Stüsslingen |