Ein Stundungsgesuch / ein Gesuch um Ratenzahlung der Gemeindesteuern können Sie mittels des nachfolgend verlinkten Online-Formulars auf www.my.so.ch beantragen.
Wir werden Ihr Gesuch baldmöglichst prüfen. Sie erhalten anschliessend eine schriftliche Rückmeldung. Wird Ihrem Gesuch entsprochen, erhalten Sie zudem die vorgedruckten Einzahlungsscheine. Verzugszins wird nach der Fälligkeit der Gemeindesteuern in jedem Fall geschuldet.
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Steuerverwaltung | 062 288 77 44 | finanzverwaltung@daeniken.ch |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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