Telefonisch
Adressauskünfte per Telefon werden lediglich an Amtsstellen erteilt.
Schriftlich
Eine Adressauskunft können Sie schriftlich oder mittels des nachfolgend verlinkten Online-Formulars auf www.my.so.ch beantragen. Die Auskünfte werden gemäss der geltenden Informations- und Datenschutzgesetzgebung erteilt.
Eine Begründung ist zwingend erforderlich (Interessensnachweis). Füllen Sie dazu im Online-Formular das entsprechende Feld aus (Grund der Adressauskunft).
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerdienste | 062 288 77 33 | einwohnerdienste@daeniken.ch |
